Das gestaffelt am 1. Februar und 1. August 2021 in Kraft getretene, neue DLT-Gesetz schafft den wertpapier- und aufsichtsrechtlichen Rahmen für den Handel mit digitalen Vermögenswerten. Eine spezifische Haftungsnorm für sachgerechte Information betrifft den Anbieter eines Wertrechteregisters. Das Auftreten weiterer Haftungskonstellationen bedarf aber ebenso einer genaueren, in diesem Beitrag vorgenommenen Beurteilung.