Im Urteil 2C_887/2017 vom 23. März 2021 hatte das Bundesgericht die Rechtsnatur des Reglements einer Selbstregulierungsorganisation zu beurteilen (SRO-Reglement); SRO-Reglemente sind nach seiner ständigen Rechtsprechung als privatautonome Vereinbarung zu qualifizieren. Das vorliegende Urteil lässt für die Zukunft eine mögliche Praxisänderung durchblicken.