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Die Aushebelung der fusionsrechtlichen Vorschriften mittels Notverordnung bei der Übernahme der Credit Suisse AG durch die UBS AG

Article Thematique
Bankrecht
Aufgrund der wirtschaftlichen Lage der Credit Suisse AG wurde anlässlich der ausserordentlichen Medienkonferenz vom 19. März 2023 die Übernahme durch die UBS AG verkündet. Zur Sicherstellung einer raschen und unkomplizierten Übernahme wurde namentlich Art. 10a der Notverordnung erlassen, um von den fusionsrechtlichen Bestimmungen abweichen zu können.
Luca Yousef
iusNet BR-KR 27.04.2023