Aufgrund der wirtschaftlichen Lage der Credit Suisse AG wurde anlässlich der ausserordentlichen Medienkonferenz vom 19. März 2023 die Übernahme durch die UBS AG verkündet. Zur Sicherstellung einer raschen und unkomplizierten Übernahme wurde namentlich Art. 10a der Notverordnung erlassen, um von den fusionsrechtlichen Bestimmungen abweichen zu können.