iusNet Digitales Recht und Datenrecht

Revisionsrecht

Antragsfrist für Abschluss nach anerkanntem Standard zur Rechnungslegung

Éclairages
Börsen(-recht) / (Kapitalmarkttransaktionen)

Urteil des Bundesgerichts 4A 369/2023 vom 3. Januar 2024

Eine qualifizierte Minderheit einer AG kann – zusätzlich zur Jahresrechnung – eine Rechnungslegung nach einem anerkannten Standard verlangen. In seinem Urteil 4A_369/2023 vom 3. Januar 2024 entschied das Bundesgericht, dass der Antrag (jedenfalls bei Aktiengesellschaften) spätestens sechs Monate vor Ablauf des betreffenden Geschäftsjahrs zu stellen ist. Die Kommentierung befasst sich mit diesem Bundesgerichtsentscheid und analysiert dessen Bedeutung für weitere Fragen im Zusammenhang mit dem Rechnungslegungs- und Revisionsrecht, u.a. Auswirkungen auf andere Rechtsformen und weitere Minderheitsrechte.
Jan Heller