Der Aufsatz geht folgenden Fragen nach: Inwiefern kann sich das beklagte Verwaltungsratsmitglied bei einem aktienrechtlichen Verantwortlichkeitsprozess zu seiner Entlastung darauf berufen, dass die fehlerhafte Jahresrechnung, die Anlass für den Prozess gegeben hat, von der Revisionsstelle geprüft und gutgeheissen worden sei? Welche Wirkung entfaltet ein solcher Revisionsbefund auf die Haftung des Mitglieds? Unter welchem haftpflichtrechtlichen Titel wird das Mitglied mit diesem Einwand gegebenenfalls gehört?