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L-QIF

SICAV und L-QIF: Vom möglichen Aufwind zum Todesstoss für die letzte grosse Innovation?

Article Thematique
Kollektive Kapitalanlagen / Kollektivanlagenrecht
L-QIF (Limited Qualified Investor Funds) stellen eine neue Fondskategorie dar, welche als vertraglicher Anlagefonds, KmGK oder als SICAV ausgestaltet werden können. Der vorliegende Beitrag setzt sich kritisch mit ausgewählten Aspekten von L-QIF SICAV auseinander, mit dem Ziel, das Verständnis für die Besonderheiten dieser Gesellschaftsform zu fördern.
Janine Müller
iusNet BR-KR 03.01.2022

Limited Qualified Investor Fund L-QIF verfügbar per 1. März 2024

Éclairages
Kollektive Kapitalanlagen / Kollektivanlagenrecht
Nachfolgend soll ein Überblick über die Besonderheiten des Limited Qualified Investor Fund L-QIF gegeben werden. Der L-QIF soll dazu beitragen, dass die Attraktivität und die Innovationsfähigkeit des Fondsplatzes Schweiz erhöht wird. Dieser neue Fondstyp steht ausschliesslich qualifizierten Anlegern offen und bedarf keiner Bewilligung oder Genehmigung der FINMA.
Andrea Huber
iusNet BR-KR 29.02.2024

Vernehmlassung zur Änderung der Kollektivanlagenverordnung (Limited Qualified Investor Fund, L-QIF) vom 23. September 2022

Législation
Kollektive Kapitalanlagen / Kollektivanlagenrecht
Im Dezember 2021 hat das Parlament die Änderung des Kollektivanlagengesetzes zur Einführung einer neuen Fondskategorie, des sog. Limited Qualified Investor Fund (L-QIF) verabschiedet. Nun wurde am 23. September 2022 eine Vernehmlassung zur Änderung der Kollektivanlagenverordnung gestartet, welche bis zum 23. Dezember 2022 andauert. Damit werden insbesondere Ausführungsbestimmungen zum L-QIF geschaffen. Die geänderte KKV soll zusammen mit dem geänderten KAG am 1. August 2023 in Kraft treten.
iusNet BR-KR 28.10.2022

Der L-QIF – liberaler Lichtblick oder falsche Hoffnung?

Éclairages
Kollektive Kapitalanlagen / Kollektivanlagenrecht
Mit dem L-QIF soll im Bereich der alternativen Anlagen für professionelle Investoren die Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Fondsstandorts gestärkt werden. Namentlich soll eine flexible Kapitalanlage erschaffen werden, welche keiner Genehmigungspflicht durch die FINMA unterliegt und damit schneller und günstiger aufgesetzt werden kann.
Damian Sieradzki
iusNet BR-KR 28.10.2021

L-QIF und die Änderung des Kollektivanlagengesetzes

Législation
Kollektive Kapitalanlagen / Kollektivanlagenrecht

Die wichtigsten Eckpunkte der neuen Fondskategorie

Mit der Regelung eines neuartigen Fondsprodukts im KAG, dem Limited Qualified Investor Fund (L-QIF), welcher weder einer Genehmigungs- noch einer Bewilligungspflicht durch die FINMA unterliegt und auch von dieser nicht beaufsichtigt wird, soll die Attraktivität und die Innovationsfähigkeit des Fondsplatzes Schweiz gesteigert werden.
iusNet BR-KR 28.10.2021