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Rundschreiben "Verhaltenspflichten nach FIDLEG/FIDLEV"

Législation
Finanzdienstleistungen

FINMA eröffnet Anhörung zu neuem Rundschreiben

Im Zusammenhang mit dem am 1. Januar 2020 in Kraft getretenen Finanzdienstleistungsgesetz FIDLEG haben sich immer wieder Praxis- und Auslegungsfragen bei den von der FINMA beaufsichtigten Finanzdienstleistern gestellt. Mit dem neuen Rundschreiben "Verhaltenspflichten nach FIDLEG/FIDLEV" soll Transparenz und Rechtssicherheit geschaffen werden. Gleichzeitig trägt das Rundschreiben dazu bei, dass das Anlegerschutzniveau der Beaufsichtigten vergleichbar ist. Voraussichtlich soll das Rundschreiben Anfang 2025 in Kraft treten.