Urteil des Bundesgerichts BGE 4A_507/2023 vom 29. Februar 2024
Mit Entscheid vom 29. Februar 2024 bestätigt das Bundesgericht das Urteil des Obergerichts des Kantons Zürich betreffend die Genehmigung einer vom Vertrag abweichenden Vermögensverwaltung. Das Urteil behandelt die Voraussetzungen für eine rechtswirksame Genehmigung einer pflichtwidrigen Anlageberatung.