In HG200190-O befasst sich das Handelsgericht Zürich mit Schadenersatzansprüchen aus Sorgfalts- und Treuepflichtverletzungen im Zusammenhang mit Devisentransaktionen sowie der Herausgabepflicht von Retrozessionen. Ausgangslage bilden die durch eine Kundin erlittenen Verluste in Millionenhöhe infolge Aufhebung des Euro-Mindestkurses Mitte Januar 2015 durch die Schweizerische Nationalbank.