Mit Entscheid vom 19. Oktober 2023 bestätigt das Appellationsgericht des Kantons Genf das Urteil der Vorinstanz betreffend die Festlegung der Darlehenszinsen im Negativzinsumfeld. Vorliegend war die Frage strittig, wie sich der negative Referenzzinssatz auf die Berechnung der vertraglich festgelegten Darlehenszinsen auswirkt.