iusNet Digitales Recht und Datenrecht

Art. 152a FinfraG

Änderung des FinfraG: Strafbestimmung betreffend unwahre oder unvollständige Angaben in öffentlichen Kaufangeboten

Législation
Börsen(-recht) / (Kapitalmarkttransaktionen)
Per 1. Februar 2024 soll eine neue Regelung im Übernahmerecht des FinfraG in Kraft treten: Namentlich sollen unwahre oder unvollständige Angaben im Angebotsprospekt strafrechtlich sanktioniert werden.
iusNet BR-KR 21.12.2023