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Kann die FinTech-Bewilligung mit den Vorschlägen des Bundesrates die in sie gesetzten Erwartungen künftig erfüllen?

Kann die FinTech-Bewilligung mit den Vorschlägen des Bundesrates die in sie gesetzten Erwartungen künftig erfüllen?

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Bankrecht
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Regulierung / Finanzmarktregulierung

Kann die FinTech-Bewilligung mit den Vorschlägen des Bundesrates die in sie gesetzten Erwartungen künftig erfüllen?

1. Einleitung

Im Anschluss an eine Vernehmlassung des Bundesrates von 2017 haben Bundesrat und Parlament zur Förderung der Innovation im Finanzbereich im Wesentlichen zwei Pakete von Änderungen im Schweizerischen Bankenrecht eingeführt.1

Einerseits hat das Parlament unter der Überschrift «Innovationsförderung» im Bankengesetz (BankG) die neue Bewilligungskategorie der Personen nach Art. 1b BankG («FinTech-Bewilligung») eingeführt. Das Parlament hat die neue Bewilligungskategorie im Rahmen der Beratungen zum Finanzinstitutsgesetz (FINIG) am 15. Juni 2018 direkt gestützt auf den Erläuterungsbericht des Bundesrates zur Vernehmlassungsvorlage vom 1. Februar 2017 verabschiedet, ohne dass eine diesbezügliche Botschaft des Bundesrates abgewartet wurde....

iusNet BR-KR 27.04.2023

 

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