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Finanzmarktrechtliche Aspekte von Non-Fungible Tokens

Fachbeitrag
FinTech
Regulierung / Finanzmarktregulierung

Finanzmarktrechtliche Aspekte von Non-Fungible Tokens

Non-Fungible Tokens (NFTs) erfreuen sich immer grösserer Beliebtheit und Verbreitung. NFTs sind rechtlich bislang kaum erfasst, weshalb viele Fragen offen sind. Der vorliegende Beitrag bietet eine übersichtliche Einführung zu NFTs und beleuchtet diese aus finanzmarktrechtlicher Warte.
Daniel S. Weber
iusNet BR-KR 31.03.2022

Viktor Vekselberg v. PostFinance AG: Beendigung der Geschäftsbeziehung aufgrund von Sanktionen gegen Russland

Rechtsprechung
Bankrecht
Aufsicht

Viktor Vekselberg v. PostFinance AG: Beendigung der Geschäftsbeziehung aufgrund von Sanktionen gegen Russland

Während heute unzählige Sanktionen gegen Russland in Kraft sind, hat das Bundesgericht Anfang Februar 2022 eine Beschwerde des russischen Oligarchen Viktor Vekselberg gutgeheissen. Im Entscheid geht es darum, ob die PostFinance AG die Geschäftsbeziehung mit Viktor Vekselberg aufgrund übermässigen Aufwands infolge von im April 2018 verhängten Sanktionen gegen Russland kündigen durfte.
iusNet BR-KR 31.03.2022

Privatrechtliche Herausgabepflicht von Retrozessionen bei Execution Only

Kommentierung
Bankrecht

Privatrechtliche Herausgabepflicht von Retrozessionen bei Execution Only

Im Oktober 2021 bejahte das Handelsgericht des Kantons Zürich die zivilrechtliche Herausgabepflicht von Retrozessionen bei Execution Only. Die Kommentierung geht auf die Erwägungen des Handelsgerichts ein und stellt diese auch in den Kontext finanzmarktrechtlicher Normen (BEHG und FIDLEG).
Jan Heller
iusNet BR-KR 31.03.2022

Auslegeordnung der neuen GwG-Pflicht zur Überprüfung der Identität der wirtschaftlich berechtigten Person

Kommentierung
Geldwäscherei

Auslegeordnung der neuen GwG-Pflicht zur Überprüfung der Identität der wirtschaftlich berechtigten Person

Ein Finanzintermediär muss gemäss neuem Geldwäschereigesetz (Art. 4 Abs. 1 nGwG) die wirtschaftlich berechtigte Person nicht nur feststellen, sondern zusätzlich deren Identität überprüfen. Der vorliegende Beitrag untersucht, wie diese neue Pflicht auszulegen ist und unterzieht sie einer kritischen Würdigung.
Thomas Nagel
iusNet BR-KR 31.03.2022

Revision des Geldwäschereigesetzes

Gesetzgebung
Geldwäscherei

Revision des Geldwäschereigesetzes

Nachdem am 19.3.2021 die Verabschiedung des revidierten GwG durch die Bundesversammlung erfolgte, ist sein Inkrafttreten im Oktober 2022 zu erwarten. Mit der Revision sollte unter anderem die Konformität der schweizerischen Geldwäschereiregulierung mit internationalen Standards (insbesondere FATF-Empfehlungen) sichergestellt werden. Im Zentrum der Neuerungen des verabschiedeten Gesetzes stehen die verschärften Sorgfaltspflichten der Finanzintermediäre.
iusNet BR-KR 31.03.2022

Entwicklungen im Gesellschaftsrecht und im Wertpapierrecht | Le point sur le droit des sociétés et des papiers-valeurs

Fachbeitrag

Entwicklungen im Gesellschaftsrecht und im Wertpapierrecht | Le point sur le droit des sociétés et des papiers-valeurs

Im Fokus dieses Berichtszeitraums standen der indirekte Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative (KVI), die Unternehmensnachfolge sowie die Reform des Handelsregisterrechts.
SJZ-RSJ 21/2021 | S. 1015

Geldwäschereirisiken im Kunsthandel

Fachbeitrag

Geldwäschereirisiken im Kunsthandel

Das Schweizer Dispositiv zur Geldwäschereiabwehr beschränkt sich nicht auf Finanzintermediäre, sondern betrifft alle Personen, die mit Vermögenswerten direkt oder indirekt in Berührung kommen. Gewisse Branchen sind dabei besonders anfällig, für Geldwäschereizwecke missbraucht zu werden. Der Kunstmarkt gehört aufgrund seiner Eigentümlichkeiten dazu. Dieser Beitrag will aufzeigen, was für Anfälligkeiten der Kunstmarkt für Geldwäscherei aufweist, welche Regeln von den Marktteilnehmern zu beachten sind und welche Vorkehrungen sie zur Vermeidung von Geldwäschereirisiken treffen können.
SJZ-RSJ 8/2021 | S. 375

Die Anlageberatung

Fachbeitrag

Die Anlageberatung

Der Beitrag beleuchtet das grundsätzliche Verhältnis von Vertrags- und Aufsichtsrecht, insbesondere den Einfluss des Vertragsrechts auf das Aufsichtsrecht. Am Beispiel der Tatbestandsmerkmale der Anlageberatung soll die praktische Bedeutung vertragsrechtlicher Kriterien für die aufsichtsrechtliche Beurteilung gezeigt werden. Die Konsequenzen der Wechselwirkung mit dem Vertragsrecht auf die persönliche Anlageempfehlung werden beschrieben. Insbesondere die Analyse der sog. transaktionsbezogenen Anlageberatung führt zu Erkenntnissen, welche einige Diskursteilnehmer überraschen mögen. Mit der hier vorgestellten Auslegung der transaktionsbezogenen Anlageberatung kann auch die Vertragsfreiheit im Rahmen des FIDLEG angemessen berücksichtigt werden.
SJZ-RSJ 20/2021 | S. 955

Haftungsfragen beim Handel von digitalen Vermögenswerten

Fachbeitrag

Haftungsfragen beim Handel von digitalen Vermögenswerten

Das gestaffelt am 1. Februar und 1. August 2021 in Kraft getretene, neue DLT-Gesetz schafft den wertpapier- und aufsichtsrechtlichen Rahmen für den Handel mit digitalen Vermögenswerten. Eine spezifische Haftungsnorm für sachgerechte Information betrifft den Anbieter eines Wertrechte­registers. Das Auftreten weiterer Haftungskonstellationen bedarf aber ebenso einer genaueren, in diesem Beitrag vorgenommenen Beurteilung.
SJZ-RSJ 14/2021 | S. 679

Wirkung des Revisionsbefundes auf die Haftung des Verwaltungsrates aus aktienrechtlicher Verantwortlichkeit

Fachbeitrag

Wirkung des Revisionsbefundes auf die Haftung des Verwaltungsrates aus aktienrechtlicher Verantwortlichkeit

Der Aufsatz geht folgenden Fragen nach: Inwiefern kann sich das beklagte Verwaltungsratsmitglied bei einem aktienrechtlichen Verantwortlichkeitsprozess zu seiner Entlastung darauf berufen, dass die fehlerhafte Jahresrechnung, die Anlass für den Prozess gegeben hat, von der Revisionsstelle geprüft und gutgeheissen worden sei? Welche Wirkung entfaltet ein solcher Revisionsbefund auf die Haftung des Mitglieds? Unter welchem haftpflichtrechtlichen Titel wird das Mitglied mit diesem Einwand gegebenenfalls gehört?
SJZ-RSJ 2/2021 | S. 67

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