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Ablauf der Übergangsfrist gemäss Art. 74 Abs. 2 FINIG – Auswirkungen auf die Tätigkeit von Vermögensverwaltern und Trustees und deren Geschäftsmodelle

Kommentierung
Finanzdienstleistungen
Finanzmarktinfrastrukturen
Regulierung / Finanzmarktregulierung

Ablauf der Übergangsfrist gemäss Art. 74 Abs. 2 FINIG – Auswirkungen auf die Tätigkeit von Vermögensverwaltern und Trustees und deren Geschäftsmodelle

Am 31. Dezember 2022 lief für Vermögensverwalter und Trustees die Übergangsfrist gemäss Art. 74 Abs. 2 FINIG ab. Der Beitrag von Daniel S. Weber zeigt einerseits auf, welche Geschäftsmodelle zu keiner bewilligungspflichtigen Vermögensverwaltungs- und Trusteetätigkeit führen. Andererseits werden die aufsichts- und strafrechtlichen Konsequenzen erläutert, welche bei einer unerlaubten Tätigkeit drohen.
Daniel S. Weber
iusNet BR-KR 30.03.2023

Ausgewählte Aspekte zur FINMA-Bewilligungspraxis für Vermögensverwalter und Trustees

Fachbeitrag
Regulierung / Finanzmarktregulierung
Finanzmarktinfrastrukturen
Finanzinstitute

Ausgewählte Aspekte zur FINMA-Bewilligungspraxis für Vermögensverwalter und Trustees

Seit dem 1. Januar 2020 benötigen Vermögensverwalter und Trustees neu eine Bewilligung zur Ausübung ihrer Tätigkeit. Die rechtlichen Grundlagen dazu finden sich im Finanzinstitutsgesetz ("FINIG") sowie im Finanzdienstleistungsgesetz ("FIDLEG"), wobei letzteres auf Trustees nicht anwendbar ist, sofern keine Finanzdienstleistungen im Sinne des FIDLEG erbracht werden.
Andrea Huber
iusNet BR-KR 23.12.2021

Tokenisierung unter dem revidierten Schweizer Recht – ein einfacher und kostengünstiger Weg zu einem liquiden Markt?

Fachbeitrag
FinTech
Finanzmarktinfrastrukturen

Tokenisierung unter dem revidierten Schweizer Recht – ein einfacher und kostengünstiger Weg zu einem liquiden Markt?

Das DLT-Gesetzespaket beinhaltete eine punktuelle Revision von SchKG, BankG, FIDLEG, FinfraG, OR und anderen Erlassen. Als wichtige neue Rechtsinstitute werden das Registerwertrecht und das DLT-Handelssystem eingeführt. Das Registerwertrecht ermöglicht die Emission echter Asset Token und deren rechtsgültige Übertragung direkt auf der Blockchain. Zusammen mit dem DLT-Handelssystem bietet dies das Potential für eine einfache und kostengünstige Handelbarkeit von Forderungs- und Mitgliedschaftsrechten in Tokens.
Yves Mauchle
iusNet BR-KR 28.10.2021