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Rechtliche Unschärfen bei Zins-Swaps im Lichte der Negativzinsen und der Ablösung des LIBOR

Kommentierung
Bankrecht
Zins

Rechtliche Unschärfen bei Zins-Swaps im Lichte der Negativzinsen und der Ablösung des LIBOR

Das Handelsgericht Zürich befasst sich in einem diesen Sommer ergangenen Urteil im Zusammenhang mit Zins-Swap-Geschäften u.a. mit den Fragen inwiefern es zulässig war (i) die Zinszahlungspflicht in einem Negativzinsumfeld umzudrehen und (ii) den SARON als alternativen Referenzzinssatz nach Wegfall des CHF LIBOR zu verwenden.
Marvin Finger
iusNet BR-KR 24.11.2022

LIBOR Zins-Swap Geschäft - Beurteilung der Transaktion im Lichte des Wegfalls des LIBOR

Rechtsprechung
Bankrecht
Zins
Privatrecht

LIBOR Zins-Swap Geschäft - Beurteilung der Transaktion im Lichte des Wegfalls des LIBOR

Das Handelsgericht Zürich stellt in einem Verfahren um Erlass vorsorglicher Massnahmen fest, dass der SARON (Swiss Average Rate Overnight) ein mit dem CHF LIBOR vergleichbarer alternativer Referenzzinssatz ist. Zins-Swap-Geschäfte, die auf den CHF LIBOR referenziert haben, gelten weiter und die Zinsen sind seit dem 1. Januar 2022 auf Basis des SARON zu berechnen.
iusNet BR-KR 29.09.2022

LIBOR-Ablösung: FINMA hält an ihrem Kurs fest

Gesetzgebung
Zins
Privatrecht

LIBOR-Ablösung: FINMA hält an ihrem Kurs fest

Seit Mitte 2021 gilt, dass Neuverträge nicht mehr auf LIBOR referenzieren sollen, sondern auf alternative Referenzzinssätze (ARRs). Eine grosse Herausforderung stellt aktuell der Abbau von bestehenden LIBOR-basierten Geschäften dar. Dazu haben die FINMA und die Financial Conduct Authority (FCA) ihre Erwartungen konkretisiert.
iusNet BR-KR 28.10.2021