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Limited Qualified Investor Fund L-QIF verfügbar per 1. März 2024

Kommentierung
Kollektive Kapitalanlagen / Kollektivanlagenrecht

Limited Qualified Investor Fund L-QIF verfügbar per 1. März 2024

Nachfolgend soll ein Überblick über die Besonderheiten des Limited Qualified Investor Fund L-QIF gegeben werden. Der L-QIF soll dazu beitragen, dass die Attraktivität und die Innovationsfähigkeit des Fondsplatzes Schweiz erhöht wird. Dieser neue Fondstyp steht ausschliesslich qualifizierten Anlegern offen und bedarf keiner Bewilligung oder Genehmigung der FINMA.
Andrea Huber
iusNet BR-KR 29.02.2024

Initial Public Offerings von Anlagevehikeln

Fachbeitrag
Börsen(-recht) / (Kapitalmarkttransaktionen)
Kollektive Kapitalanlagen / Kollektivanlagenrecht

Initial Public Offerings von Anlagevehikeln

Das letzte Börsenjahr war aufgrund eines schwierigen Marktumfeldes durchzogen. Dennoch bestehen im Hinblick auf Börsenkotierungen nach wie vor interessante Opportunitäten. Doch nicht nur operative Gesellschaften, sondern auch Anlagevehikel lassen sich an einer Börse kotieren. Dies wirft die Frage nach der Vorbereitung, dem Ablauf und den regulatorischen Anforderungen an solche Börsenkotierungen auf.
Luca Bianchi
iusNet BR-KR 23.02.2023

Vernehmlassung zur Änderung der Kollektivanlagenverordnung (Limited Qualified Investor Fund, L-QIF) vom 23. September 2022

Gesetzgebung
Kollektive Kapitalanlagen / Kollektivanlagenrecht

Vernehmlassung zur Änderung der Kollektivanlagenverordnung (Limited Qualified Investor Fund, L-QIF) vom 23. September 2022

Im Dezember 2021 hat das Parlament die Änderung des Kollektivanlagengesetzes zur Einführung einer neuen Fondskategorie, des sog. Limited Qualified Investor Fund (L-QIF) verabschiedet. Nun wurde am 23. September 2022 eine Vernehmlassung zur Änderung der Kollektivanlagenverordnung gestartet, welche bis zum 23. Dezember 2022 andauert. Damit werden insbesondere Ausführungsbestimmungen zum L-QIF geschaffen. Die geänderte KKV soll zusammen mit dem geänderten KAG am 1. August 2023 in Kraft treten.
iusNet BR-KR 28.10.2022

Einordnung der geplanten Neuerung in Bezug auf ETF im Rahmen der Anpassung der KKV infolge L-QIF

Kommentierung
Kollektive Kapitalanlagen / Kollektivanlagenrecht

Einordnung der geplanten Neuerung in Bezug auf ETF im Rahmen der Anpassung der KKV infolge L-QIF

Die KKV soll infolge der geplanten Einführung von L-QIF im schweizerischen Rechtssystem angepasst werden; allerdings stehen nicht alle vorgesehenen Anpassungen in einem Konnex zu L-QIF. Die geplanten Neuerungen in Bezug auf ETF sind Gegenstand dieser Kommentierung, in welcher auch die Hintergründe von ETF beleuchtet werden sollen.
Janine Müller
iusNet BR-KR 28.10.2022

SICAV und L-QIF: Vom möglichen Aufwind zum Todesstoss für die letzte grosse Innovation?

Fachbeitrag
Kollektive Kapitalanlagen / Kollektivanlagenrecht

SICAV und L-QIF: Vom möglichen Aufwind zum Todesstoss für die letzte grosse Innovation?

L-QIF (Limited Qualified Investor Funds) stellen eine neue Fondskategorie dar, welche als vertraglicher Anlagefonds, KmGK oder als SICAV ausgestaltet werden können. Der vorliegende Beitrag setzt sich kritisch mit ausgewählten Aspekten von L-QIF SICAV auseinander, mit dem Ziel, das Verständnis für die Besonderheiten dieser Gesellschaftsform zu fördern.
Janine Müller
iusNet BR-KR 03.01.2022

Vermeidung von Greenwashing auf dem Schweizer Finanzplatz

Gesetzgebung
Kollektive Kapitalanlagen / Kollektivanlagenrecht
Regulierung / Finanzmarktregulierung
Aufsicht
Finanzdienstleistungen

Vermeidung von Greenwashing auf dem Schweizer Finanzplatz

Die steigende Zahl von Finanzprodukten und -dienstleistungen, die als "grün", "umweltfreundlich" oder mit der Bezeichnung "ESG (Environmental, Social, Governance)" angeboten werden, bringt das Risiko von Greenwashing mit sich. Dieses gilt es mit entsprechenden Massnahmen zu vermeiden.
iusNet BR-KR 23.12.2021

Der L-QIF – liberaler Lichtblick oder falsche Hoffnung?

Kommentierung
Kollektive Kapitalanlagen / Kollektivanlagenrecht

Der L-QIF – liberaler Lichtblick oder falsche Hoffnung?

Mit dem L-QIF soll im Bereich der alternativen Anlagen für professionelle Investoren die Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Fondsstandorts gestärkt werden. Namentlich soll eine flexible Kapitalanlage erschaffen werden, welche keiner Genehmigungspflicht durch die FINMA unterliegt und damit schneller und günstiger aufgesetzt werden kann.
Damian Sieradzki
iusNet BR-KR 28.10.2021

L-QIF und die Änderung des Kollektivanlagengesetzes

Gesetzgebung
Kollektive Kapitalanlagen / Kollektivanlagenrecht

L-QIF und die Änderung des Kollektivanlagengesetzes

Mit der Regelung eines neuartigen Fondsprodukts im KAG, dem Limited Qualified Investor Fund (L-QIF), welcher weder einer Genehmigungs- noch einer Bewilligungspflicht durch die FINMA unterliegt und auch von dieser nicht beaufsichtigt wird, soll die Attraktivität und die Innovationsfähigkeit des Fondsplatzes Schweiz gesteigert werden.
iusNet BR-KR 28.10.2021