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Retrozessionen im Execution-only-Geschäft

Fachbeitrag
Bankrecht

Retrozessionen im Execution-only-Geschäft

Retrozessionen sind im Execution-only-Geschäft an den Kunden herauszugeben, wenn ein innerer Zusammenhang besteht. Dieser kann sich aus der Position, die dem Finanzdienstleister allein durch das eingegangene Geschäft eingeräumt wird, ergeben. Soll der Kunde auf die Herausgabe verzichten, muss er vorgängig gehörig über die Retrozessionen informiert werden.
Quirin Meier

Ausservertraglicher Schadenersatzanspruch bei Geldwäscherei

Rechtsprechung
Geldwäscherei

Ausservertraglicher Schadenersatzanspruch bei Geldwäscherei

Am 10. April 2024 hat das Handelsgericht des Kantons Zürich ein Urteil aus dem Jahr 2023 veröffentlicht, in welchem es sich mit einer ausservertraglichen Schadensersatzklage einer ausländischen Gesellschaft gegenüber einer Schweizer Bank auseinandersetzte, weil letztere angeblich die geldwäschereirechtlichen Sorgfaltspflichten verletzt hat. Das Handelsgericht äussert sich dabei zu einzelnen Voraussetzungen des Schadensersatzanspruchs vor dem Hintergrund des Geldwäschereivorwurfs sowie weiteren in diesem Zusammenhang stehenden Rechtsfragen.

Retrozessionen im Rahmen von Execution-Only-Beziehungen

Rechtsprechung
Bankrecht

Retrozessionen im Rahmen von Execution-Only-Beziehungen

Im Urteil 4A 496/2023 vom 27. Februar 2024 lag dem Bundesgericht ein Execution-only-Verhältnis vor, im dessen Rahmen der Kunde durch die Annahme von AGB auf die Herausgabe von Retrozessionen verzichtet haben sollte. Zu beurteilen war zum einen die Ungewöhnlichkeit einer solchen AGB-Klausel sowie ob ein gültiger Verzicht des Kunden vorlag.

SIX veröffentlicht Richtlinie betr. Krypto-Assets als Basiswert

Gesetzgebung
Börsen(-recht) / (Kapitalmarkttransaktionen)
Regulierung / Finanzmarktregulierung
Aufsicht

SIX veröffentlicht Richtlinie betr. Krypto-Assets als Basiswert

Mitte Februar 2024 publizierte die SIX Exchange Regulation die neue Richtlinie betreffend Krypto-Assets als Basiswert sowie je eine revidierte Version des Zusatzreglements für die Kotierung von Exchange Traded Products und des Zusatzreglements für die Kotierung von Derivaten. Letztere regeln die angepassten Kotierungsanforderungen für Exchange Traded Products und Derivate mit Krypto-Assets als Basiswert.
iusNet BR-KR 28.03.2024

"Finfluencing" – Ausgewählte Aspekte aus aufsichtsrechtlicher Sicht

Fachbeitrag
Finanzdienstleistungen

"Finfluencing" – Ausgewählte Aspekte aus aufsichtsrechtlicher Sicht

Der Begriff „Finfluencer“ setzt sich aus den Worten „Finance“ und „Influencer“ zusammen und bezeichnet Personen, die sich in den sozialen Medien mit Finanzthemen beschäftigen und dabei eine grosse Anhängerschaft erreichen. Es stellt sich die Frage, ob Finfluencing als das Anbieten von Finanzinstrumenten, als Anlageberatung oder als Werbung für Finanzinstrumente i.S. des Finanzdienstleistungsgesetzes qualifiziert.
Daniel S. Weber
iusNet BR-KR 28.03.2024

Das Berne Financial Services Agreement – was bringt es dem Finanzplatz Schweiz?

Fachbeitrag
Bankrecht
Aufsicht
Regulierung / Finanzmarktregulierung

Das Berne Financial Services Agreement – was bringt es dem Finanzplatz Schweiz?

Die Schweiz und das Vereinigte Königreich haben am 21. Dezember 2023 das “Berne Financial Services Agreement” unterzeichnet. Dieses sieht die Anerkennung der Gleichwertigkeit bestimmter Bereiche der Regulierung des Geschäfts mit professionellen und vermögenden Kunden in den Sektoren Banken, Wertpapierdienstleistungen, Versicherungen, Vermögensverwaltung und Finanzmarktinfrastrukturen vor. Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick zum Inhalt des Abkommens, ordnet dieses in das Schweizer Recht ein und stellt es unter Berücksichtigung der öffentlichen Reaktionen der Zielsetzung des Bundes gegenüber.
Lukas Staub
iusNet BR-KR 28.03.2024

Bundesgericht, Urteil 4A 369/2023 vom 3. Januar 2024

Rechtsprechung
Compliance

Bundesgericht, Urteil 4A 369/2023 vom 3. Januar 2024

Im Urteil 4A 369/2023 vom 3. Januar 2024 hatte das Bundesgericht zu beurteilen, bis zu welchem Zeitpunkt, Gesellschafter, die mindestens 20 % des Grundkapitals vertreten, der Abschluss nach anerkanntem Standard für ein bestimmtes Geschäftsjahr verlangt werden kann. Zu dieser Frage äussern sich weder das Gesetz noch die Gesetzesmaterialien.

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