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Task Force on Climate-related Financial Disclosures

Klimaberichterstattung von grossen Unternehmen

Gesetzgebung
Börsen(-recht) / (Kapitalmarkttransaktionen)

Verordnung über die Berichterstattung über Klimabelange in der Vernehmlassung

Am 30. März 2022 hat der Bundesrat die Vernehmlassung über die Vollzugsverordnung zur Klimaberichterstattung für grosse Schweizer Unternehmen eröffnet. Mit der Verordnung sollen die international anerkannten Empfehlungen der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) verbindlich umgesetzt und die bereits bestehenden gesetzlichen Bestimmungen zur Berichterstattung über nichtfinanzielle Belange der Art. 964a ff. OR, die im Rahmen des Gegenvorschlags zur Konzernverantwortungsinitiative eingeführt wurden, konkretisiert werden. Voraussichtlich wird die Verordnung ab dem Geschäftsjahr 2023 zur Anwendung kommen.
iusNet BR-KR 30.06.2022