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Beraterregister

Eintragungspflicht der Robo Advisor im FIDLEG-Beraterregister

Fachbeitrag
Börsen(-recht) / (Kapitalmarkttransaktionen)
Bis anhin war in der Literatur umstritten, ob beim Einsatz von Robo Advisor die Registrierungspflicht im FIDLEG-Beraterregister besteht. Die Registrierungsstellen haben nun ihre FAQ ergänzt und bringen dadurch Licht ins Dunkel. Demnach müssen sich natürliche Personen als Substituten der Robo Advisor im Beraterregister eintragen lassen und die Erfüllung der FIDLEG-Pflichten sicherstellen.
Pascal Zysset
iusNet BR-KR 30.03.2023