Im Urteil BGer 1B_59/2021 vom 18. Oktober 2021 befasste sich das Bundesgericht mit vorzeitiger Verwertung kryptobasierter Vermögenswerte im Strafverfahren. Im Fokus stand insbesondere die Frage zur Beurteilung, ob die Art und Weise der durch die Staatsanwaltschaft angeordneten Verwertung den Anforderungen an eine sach- und fachgemässe sowie sorgfältige Vorgehensweise genügte.