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Ausgewählte Aspekte zur FINMA-Bewilligungspraxis für Vermögensverwalter und Trustees

Fachbeitrag
Regulierung / Finanzmarktregulierung
Finanzmarktinfrastrukturen
Finanzinstitute

Ausgewählte Aspekte zur FINMA-Bewilligungspraxis für Vermögensverwalter und Trustees

Seit dem 1. Januar 2020 benötigen Vermögensverwalter und Trustees neu eine Bewilligung zur Ausübung ihrer Tätigkeit. Die rechtlichen Grundlagen dazu finden sich im Finanzinstitutsgesetz ("FINIG") sowie im Finanzdienstleistungsgesetz ("FIDLEG"), wobei letzteres auf Trustees nicht anwendbar ist, sofern keine Finanzdienstleistungen im Sinne des FIDLEG erbracht werden.
Andrea Huber
iusNet BR-KR 23.12.2021